Auftragsverarbeitung.
Klar geregelt.
Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Digital Blocks GmbH im Auftrag des Kunden bei der Nutzung der Plattform QAIRO.
Zuletzt aktualisiert: 13. Mai 2026
Parteien
zwischen
Digital Blocks GmbH
Starzing Süd 19
4860 Lenzing
Österreich
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter" –
und
dem jeweiligen Kunden der Plattform QAIRO
– nachfolgend „Verantwortlicher" –
gemeinsam auch „Parteien" genannt.
1. Gegenstand des Vertrags
Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Plattform QAIRO.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils vereinbarten Leistungen.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung umfasst insbesondere:
- Speicherung
- Organisation
- Strukturierung
- Bereitstellung
- Analyse
- KI-basierte Verarbeitung
- Kommunikation
- Automatisierung
- Dokumenten- und Datenverwaltung
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
- Bereitstellung der Plattform
- Durchführung von Benutzeranfragen
- Bereitstellung KI-basierter Funktionen
- Durchführung von Automatisierungen
- Bereitstellung von Integrationen
- Fehleranalyse und Systemsicherheit
3. Art der personenbezogenen Daten
Je nach Nutzung der Plattform können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
- Stammdaten
- Kontaktdaten
- Kommunikationsdaten
- Inhaltsdaten
- Dokumente
- E-Mail-Daten
- Projekt- und Unternehmensdaten
- Nutzungsdaten
- technische Metadaten
- IP-Adressen
- Chat- und Assistenzdaten
4. Kategorien betroffener Personen
Von der Verarbeitung können insbesondere betroffen sein:
- Mitarbeiter
- Kunden
- Geschäftspartner
- Lieferanten
- Interessenten
- Nutzer der Plattform
- Kommunikationspartner des Verantwortlichen
5. Weisungsgebundene Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht.
6. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragsverarbeiter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten.
Dazu gehören insbesondere:
- Zugriffsbeschränkungen
- rollenbasierte Berechtigungssysteme
- verschlüsselte Datenübertragung
- Sicherheitsmonitoring
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge
- Backup- und Wiederherstellungsverfahren
Eine aktuelle Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen kann dem Verantwortlichen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
8. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der vom Auftragsverarbeiter eingesetzten Unterauftragsverarbeiter zu.
Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren ist unter folgendem Link abrufbar: /subprozessoren
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, weitere Unterauftragsverarbeiter einzusetzen oder bestehende zu ersetzen, sofern:
- der Verantwortliche vorab informiert wird
- dem Verantwortlichen ein angemessenes Widerspruchsrecht eingeräumt wird
9. Einsatz KI-basierter Systeme
QAIRO nutzt externe KI-Systeme und Sprachmodelle zur Bereitstellung bestimmter Funktionen.
Dabei können Inhalte, Eingaben oder Dokumente an externe KI-Dienstleister übermittelt werden.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Bereitstellung der jeweiligen Funktionalität innerhalb der Plattform.
QAIRO verwendet nach Maßgabe der jeweiligen Anbieterbedingungen und API-/Enterprise-Einstellungen bevorzugt Dienste und Modelle, bei denen übermittelte Daten nicht für das Training generativer KI-Modelle verwendet werden.
10. Drittlandübermittlungen
Soweit personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere:
- EU-Standardvertragsklauseln
- Angemessenheitsbeschlüssen
- vertraglichen Datenschutzvereinbarungen
11. Unterstützungspflichten
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen angemessen bei:
- Anfragen betroffener Personen
- Datenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Sicherheitsmaßnahmen
- behördlichen Anfragen
12. Meldung von Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit diese Daten des Verantwortlichen betrifft.
13. Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung der Verarbeitung oder auf Weisung des Verantwortlichen werden personenbezogene Daten gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
Backups und sicherheitsrelevante Protokolldaten können im Rahmen technischer und organisatorischer Prozesse für einen begrenzten Zeitraum fortbestehen.
14. Kontrollrechte
Der Verantwortliche ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Einhaltung der Datenschutzpflichten anzufordern.
Der Auftragsverarbeiter kann geeignete Nachweise insbesondere durch:
- Dokumentationen
- technische Beschreibungen
- Zertifikate
- Sicherheitsinformationen
- Selbstauskünfte
erbringen.
15. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den zwischen den Parteien vereinbarten vertraglichen Regelungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen.
16. Vertragsabschluss
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag tritt mit Abschluss des Hauptvertrags bzw. mit Nutzung der Plattform QAIRO in Kraft.
Der Vertrag gilt als vom Verantwortlichen akzeptiert, sobald:
- ein Benutzerkonto erstellt
- ein kostenpflichtiger Tarif gebucht oder
- die Plattform produktiv genutzt wird
Der jeweils aktuelle AVV ist jederzeit über die Plattform oder Website abrufbar.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wels, Österreich.

